Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen enorme Potenziale – von schnellerem Zugriff auf internes Wissen über automatisierte Prozesse bis hin zur intelligenten Dokumentation. Mit dem neuen Förderprogramm NRW.BANK.Impuls KI unterstützt die NRW.BANK kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, genau solche Einsatzmöglichkeiten strukturiert vorzubereiten und in der Praxis zu testen.
Seit dem 17. August 2026 können KMU in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss von bis zu 25.000 Euro beantragen. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Damit kann das Programm auch für Unternehmen interessant sein, die den Einsatz einer KI-Plattform wie FirmenGPT für einen konkreten Anwendungsfall erproben möchten.
Was ist NRW.BANK.Impuls KI?
NRW.BANK.Impuls KI soll mittelständischen Unternehmen den Einstieg in Künstliche Intelligenz erleichtern. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die allgemeine Digitalisierung, sondern ein konkreter geplanter KI-Einsatz im Unternehmen.
Die Förderung besteht aus zwei Modulen:
Modul A – KI-Konzeptberatung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen, mit denen Unternehmen den Einsatz von KI vorbereiten. Dazu gehören unter anderem:
- Identifikation geeigneter KI-Anwendungsfelder im Unternehmen
- Definition und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle
- Prüfung technischer und organisatorischer Voraussetzungen
- Entwicklung geeigneter Strukturen für das Management von KI
- Vorbereitung eines verantwortungsvollen KI-Einsatzes, beispielsweise mit Blick auf Datenschutz und regulatorische Anforderungen
Modul B – Test von KI-Systemen
Hier wird die praktische Erprobung eines konkreten KI-Anwendungsfalls gefördert. Möglich ist sowohl die Entwicklung einer Testversion als auch die temporäre Implementierung eines bereits am Markt verfügbaren KI-Systems zu Testzwecken. Ziel ist es herauszufinden, ob die Lösung den erwarteten Nutzen bringt und die Anforderungen des Unternehmens erfüllt.
FirmenGPT mit Förderung testen
Genau an diesem Punkt kann FirmenGPT interessant werden. Statt eine KI-Plattform direkt unternehmensweit einzuführen, kann zunächst ein klar abgegrenzter Anwendungsfall definiert und getestet werden.
Denkbare Testprojekte mit FirmenGPT können beispielsweise sein:
- Unternehmenswissen intelligent nutzbar machen: Dokumente und interne Wissensbestände werden in einem definierten Testbereich eingebunden und über KI durchsuch- und nutzbar gemacht.
- Interne KI-Chats testen: Mitarbeitende erproben für einen bestimmten Anwendungsbereich, wie sich wiederkehrende Fragen, Recherche- oder Textaufgaben mithilfe von KI effizienter bearbeiten lassen.
- KI-Agenten und Workflows erproben: Ein wiederkehrender Unternehmensprozess wird in einem begrenzten Rahmen automatisiert und hinsichtlich Zeitersparnis und Qualität bewertet.
- Gesprächsdokumentation testen: Meetings oder andere Gespräche werden automatisiert transkribiert, aufbereitet und für definierte Folgeprozesse nutzbar gemacht.
Entscheidend ist dabei immer, dass ein konkreter Anwendungsfall mit definierten Testkriterien im Mittelpunkt steht. Die Förderung ist nicht für eine allgemeine Softwareeinführung gedacht. Für Modul B müssen zudem bereits konzeptionelle Vorarbeiten vorhanden sein. Diese können beispielsweise zuvor über Modul A oder aus eigenen Vorarbeiten entstanden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
NRW.BANK.Impuls KI wird als Zuschuss gewährt.
Die wichtigsten Eckdaten:
- 50 % der förderfähigen Ausgaben
- bis zu 25.000 Euro Zuschuss
- mindestens 5.000 Euro Zuschuss pro Antrag
- entsprechend mindestens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben pro Antrag
Ein einfaches Beispiel: Entstehen für ein förderfähiges KI-Vorhaben Ausgaben von 30.000 Euro, können bei einer Förderquote von 50 % bis zu 15.000 Euro Zuschuss beantragt werden. Bei förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro kann der maximale Zuschuss von 25.000 Euro erreicht werden.
Sind auch FirmenGPT-Lizenzen förderfähig?
In Modul B können während des Testzeitraums neben Entwicklungs- und Testdienstleistungen auch notwendige Softwarelizenzen, Testinfrastrukturen und gemietete Hardware berücksichtigt werden.
Für diese zusätzlichen Sachausgaben gilt allerdings eine Begrenzung: Sie dürfen höchstens 25 % der gesamten förderfähigen Ausgaben in Modul B ausmachen.
Damit kann die Nutzung einer Software wie FirmenGPT während eines förderfähigen Tests grundsätzlich Bestandteil des Vorhabens sein. Ob und in welchem Umfang konkrete Kosten anerkannt werden, entscheidet jedoch die NRW.BANK im Rahmen der Antragstellung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist die KMU-Definition der Europäischen Union. Danach fallen grundsätzlich Unternehmen darunter, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und bestimmte Umsatz- beziehungsweise Bilanzgrenzen einhalten.
Darüber hinaus sind unter anderem folgende Punkte wichtig:
- Das Vorhaben muss einen klaren KI-Anwendungsfall verfolgen.
- Mit dem geförderten Vorhaben darf vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sein.
- Das Vorhaben sollte innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden.
- Für einen Test nach Modul B müssen konzeptionelle Vorarbeiten vorhanden sein.
- Der zu testende Anwendungsfall darf im Unternehmen bislang noch nicht systematisch mit KI umgesetzt werden. Eine lediglich sporadische KI-Nutzung durch einzelne Mitarbeitende ist laut FAQ nicht grundsätzlich förderschädlich.
Was wird nicht gefördert?
Besonders wichtig: NRW.BANK.Impuls KI ist ein Programm zur Vorbereitung und Erprobung von KI – nicht zur dauerhaften Finanzierung einer produktiven KI-Lösung.
Die dauerhafte Einführung, der Erwerb oder der Betrieb des KI-Systems nach Abschluss der Testphase sind über NRW.BANK.Impuls KI nicht förderfähig. Auch reine Digitalisierungsvorhaben ohne klaren KI-Bezug fallen nicht unter das Programm.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Förderung kann dabei helfen, FirmenGPT zunächst für einen konkreten Anwendungsfall strukturiert zu erproben und eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die spätere Einführung zu schaffen.
Von der Idee zum geförderten FirmenGPT-Test
Unternehmen, die den Einsatz von FirmenGPT prüfen möchten, sollten zunächst einen geeigneten Anwendungsfall auswählen: Wo entsteht heute besonders viel manueller Aufwand? Welche Informationen müssen Mitarbeitende regelmäßig suchen oder aufbereiten? Welche Prozesse könnten durch KI unterstützt werden?
Auf dieser Basis lässt sich ein klar abgegrenztes Testprojekt entwickeln. FirmenGPT bietet dafür verschiedene Ansatzpunkte – von KI-Chats und unternehmensinternem Wissensmanagement über Agenten und automatisierte Workflows bis zur intelligenten Gesprächsdokumentation.
So kann aus einer allgemeinen Idee für den KI-Einsatz ein messbares Projekt werden, bei dem vor einer größeren Investition geprüft wird, welchen tatsächlichen Nutzen Künstliche Intelligenz im eigenen Unternehmen schafft.
Förderung vor Projektstart beantragen
Der Antrag für NRW.BANK.Impuls KI wird digital über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt. Wichtig ist die Reihenfolge: Das geförderte Vorhaben darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Für die Antragstellung werden unter anderem eine Vorhabenbeschreibung und ein Angebot des beauftragten Unternehmens benötigt. Das beauftragte Unternehmen muss über die notwendige Fachkompetenz verfügen und seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union haben.
Wer FirmenGPT mit einem konkreten Anwendungsfall im eigenen Unternehmen testen möchte, sollte deshalb die Förderfähigkeit prüfen, bevor Leistungen beauftragt oder das Projekt gestartet werden.
Weitere Informationen, die aktuellen Förderbedingungen sowie die Antragstellung finden Unternehmen direkt bei der NRW.BANK. NRW.BANK.Impuls KI
Hinweis zur Förderung
Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder verbindliche Fördermittelberatung dar. Eine Förderung von FirmenGPT oder einzelnen Projektbestandteilen kann nicht garantiert werden und hängt vom konkreten Vorhaben sowie von der Prüfung und Bewilligung durch die NRW.BANK ab.
Förderbedingungen können sich verändern. Unternehmen sollten deshalb vor Beginn eines Projekts die jeweils aktuellen Informationen, Richtlinien und FAQ der NRW.BANK prüfen und bei Bedarf die Förderberatung der NRW.BANK oder eine qualifizierte Fördermittelberatung hinzuziehen.